Behrens AG: Ausgabe einer dritten Unternehmensanleihe beschlossen und vorzeitige Rückzahlung der Anleihe 2015/2020 geplant
Ad hoc / Insider-Information gem. Art. 17 MAR
Ahrensburg, 02. Mai 2019 – Die Joh. Friedrich Behrens AG gibt bekannt, dass Vorstand und Aufsichtsrat heute beschlossen haben, erneut eine Unternehmensanleihe zu begeben. Geplant ist ein Emissionsvolumen von bis zu EUR 15,0 Mio. und eine jährliche Verzinsung von 6,25 %, die halbjährlich, jeweils zum 18. Juni und 18. Dezember ausgezahlt wird. Die Anleihe soll nach Ende des Angebotszeitraums zum Handel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden und eine Laufzeit von 5 Jahren haben (2019/2024). Die Joh. Friedrich Behrens AG wird im Rahmen eines öffentlichen Angebots ein Volumen von bis zu EUR 15,0 Mio. zur Zeichnung anbieten. Dies umfasst ein freiwilliges Umtauschangebot für die am 10. November 2020 fällige Schuldverschreibung 2015/2020 der Joh. Friedrich Behrens AG. Die Gesellschaft plant, den erzielten Nettoerlös für die Refinanzierung der Unternehmensanleihe 2015/2020 durch vorzeitige Rückzahlung zu verwenden. Die Umtauschfrist läuft vom 06. Mai 2019 bis 07. Juni 2019, die Zeichnungsfrist beginnt am 14. Mai 2019.
Weitere Informationen hierzu wird die Behrens AG zeitnah veröffentlichen.
Über die Joh. Friedrich Behrens AG
Die Joh. F. Behrens AG ist einer der europaweit marktführenden Hersteller von Befestigungstechnik für Holz, mit Holz und holzähnlichen Werkstoffen.
Die seit über 100 Jahren bestehende Behrens-Gruppe hat ihren Hauptsitz in Ahrensburg und Tochter- und Beteiligungsunternehmen in Europa und Übersee. Über diesen Verbund vertreibt sie in Deutschland entwickelte und produzierte Werkzeugmaschinen (druckluft- und gasbetriebene Nagel- und Klammergeräte) sowie entsprechende Befestigungsmittel (magazinierte Nägel, Klammern und Schrauben). Die Marken „BeA“ und „KMR“ stehen für Spitzenprodukte der Befestigungstechnik, die sich durch innovative Technologien, höchste Qualitätsstandards und moderne Fertigungsmethoden auszeichnen.
Weltweit beschäftigt die Behrens-Gruppe über 400 Mitarbeiter und vertreibt ihre Produkte über Tochtergesellschaften und darüber hinaus mit fest etablierten Vertretungen in über 40 weiteren Ländern. Zu den Abnehmern gehören unter anderem Unternehmen aus der holzverarbeitenden Industrie, der Verpackungsindustrie, der Bauindustrie und der Automobilindustrie. Eine wesentliche Stärke der Behrens-Gruppe ist neben dem innovativen Produktangebot, das kontinuierlich optimiert und erweitert wird, die ausgeprägte Servicephilosophie.
Pressekontakt: Joh. Friedrich Behrens AG Investor Relations Bogenstraße 43 – 45 22926 Ahrensburg Tel.: 04102 78 – 0 Fax: 01402 78 – 109 Internet: www.behrens.ag E-Mail: investor.relations@behrens.ag |
EULE Corporate Capital GmbH Anita Roßbach, Andreas Uelhoff 20097 Hamburg Tel.: 040 555 029 88 – 80 Internet: E-Mail: www.eulecc.de E-Mail: ir@eulecc.de |
Diese Mitteilung und die darin enthaltenden Informationen stellen kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot von Schuldverschreibungen außerhalb Deutschlands, Luxemburgs oder Österreichs findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Das öffentliche Angebot in Deutschland, Luxemburg oder Österreich erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Wertpapierprospekts, der von der luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) gebilligt und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland und die Finanzmarktaufsicht in Österreich notifiziert wurde. Der Wertpapierprospekt ist auf der Internetseite der Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft (www.behrens.ag/anleihe-2019) sowie außerdem während der üblichen Geschäftszeiten bei der Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft, Bogenstrasse 43 – 45, 22926 Ahrensburg, Deutschland, kostenlos erhältlich.
Diese Mitteilung und die darin enthaltenden Informationen sind nicht zur Verbreitung in die bzw. innerhalb der USA, Kanada, Australien, Japan oder anderer Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung nicht erlaubt ist, vorgesehen. Jede Verletzung dieser Beschränkung kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Bestimmungen dieser Länder begründen.